Leider ist das Thema Nachlassregelung in vielen Familien ein vernachlässigtes Thema, weil es hoch emotional ist, weil man sich mit der Endlichkeit des eigenen Lebens auseinandersetzen muss und weil es nicht leicht fällt, allen gerecht zu werden.
Warum Sie ein Testament haben sollten
Wenn Sie selbst bestimmen möchten, wer Ihr Erbe wird, erstellen Sie ein Testament. Damit beugen Sie auch dem Fall vor, dass Ihr Vermögen an Personen fällt, die Sie möglicherweise gar nicht bedenken wollten und setzen die gesetzliche Erbfolge außer Kraft.
Hilfreich ist ein Testament in allen Fällen, weil es Ihren persönlichen Willen formuliert. Besonders sinnvoll ist es aber auch in diesen Situationen:
➜ Wenn Sie nicht möchten, dass der Gesetzgeber Ihre Erbenbestimmt, sondern das selbst entscheiden wollen.
➜ Wenn Sie Ihren Partner absichern wollen.
➜ Wenn Sie für ein behindertes, nichteheliches, adoptiertes oder überschuldetes Kind vorsorgen wollen.
➜ Wenn Sie mit Ihrem Nachlass oder Teilen hiervon auch eine Organisation unterstützen wollen, von deren Arbeit, Zielen und Werten Sie zu Lebzeiten überzeugt sind.
Zur Abwicklung Ihres letzten Willens könnten Sie einen Testamentsvollstrecker in Ihrem Testament einsetzen. Er wird sich darum kümmern, den Nachlass in Ihrem Sinn zu verteilen. Sollte ein Haushalt aufzulösen oder Verbindlichkeiten zu regeln sein, kommt er dieser Aufgabe nach. Er setzt das um, was Sie im Testament festgeschrieben haben.
Gesetzliche Erbfolge, wenn KEIN Testament vorliegt
Wenn ein Mensch stirbt, wird sein Besitz zum Nachlass. Ihn selbst bezeichnet man in diesem Zusammenhang als Erblasser. Hat er vor seinem Tod nicht in einem Testament festgelegt, was mit seinem Vermögen geschehen beziehungsweise auf wen es übergehen soll, tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Eine Regelung, die der Gesetzgeber so vorsieht. Sie ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgeschrieben und tritt in diesen Situationen ein:
➜ Wenn es weder ein Testament noch einen Erbvertrag gibt.
➜ Wenn ein vorhandenes Testament fehlerhaft und deshalb unwirksam ist oder erfolgreich angefochten wurde.
➜ Wenn der im Testament begünstigte Erbe den Nachlass ausschlägt und kein Ersatzerbe bestimmt ist.
Es gilt folgendes: Wenn der Erblasser zu Lebzeiten weder ein gültiges Testament noch einen Erbvertrag gemacht hat, erben kraft Gesetzes sein Ehegatte und/oder seine blutsverwandten Angehörigen. Sind diese nicht vorhanden, fällt der Nachlass an den Staat.
Die Blutsverwandten des Erblassers werden vom Gesetz in drei „Ordnungen“ eingeteilt:
Erben Erster Ordnung
Die eigenen Kinder, einschließlich nichtehelicher und adoptierter, sowie Enkel und Urenkel.
Erben Zweiter Ordnung
Die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge: Geschwister des Erblassers und deren Kinder.
Erben Dritter Ordnung
Die Großeltern und deren Abkömmlinge, also Tanten, Onkel und deren Kinder.
Erben der ersten Ordnung schließen bei Eintritt der gesetzlichen Erfolge Erben zweiter und dritter Ordnung aus. Ebenso schließen Erben zweiter Ordnung die der dritten aus.
Für Ehegatten beziehungsweise eingetragene Lebenspartner gilt ein eigenes Erbrecht, da diese mit dem Erblasser nicht blutsverwandt sind. Besteht zwischen ihnen eine Zugewinngemeinschaft, bleibt das Vermögen der Partner grundsätzlich getrennt. Die Zugewinngemeinschaft ist dann gegeben, wenn kein notarieller Ehevertrag geschlossen wurde. In diesem Fall wird nur das, was während der Ehe beziehungsweise der eingetragenen Lebenspartnerschaft gemeinsam erworben wurde, beim Tod eines der Partner geteilt.
Der Partner erbt mindestens die Hälfte. Wurde in einem notariellen Ehevertrag Gütertrennung vereinbart, erbt der überlebende Partner denselben Anteil wie die vorhandenen Kinder, mindestens aber ein Viertel des Nachlasses.
So bringen Sie Ordnung in Ihre Unterlagen
Es ist nicht nur für Ihren eigenen Überblick gut, wenn Sie rechtzeitig daran denken, Ihre Papiere zu ordnen. Das erleichtert Ihnen, und später dann auch den Nachkommen, ein rasches sich Zurechtfinden. An folgende Bereiche sollten Sie dabei denken und zusammentragen, was nötig ist:
➜ Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, ggfs. Scheidungsurteil, Familienstammbuch
➜ Notizen zum Lebenslauf
➜ Ort der Testamentshinterlegung
➜ Namen und Adressen der nächsten Angehörigen und Freunde
➜ Kopie des Vorsorgevertrages
➜ Kauf- oder Mietvertrag von Immobilien
➜ Energieversorgungsvertrag
➜ Rundfunk- und Fernsehen (GEZ Anmeldung)
➜ Telefon- und Internetanbieter
➜ Finanzen: Girokonten / Sparbücher / Wertpapiere / Depots / Bausparverträge
➜ Versicherungen: Policen/Verträge/Begünstigte
➜ Wertgegenstände: Schmuck, Antiquitäten
➜ Abonnements
➜ Postnachsendeauftrag bestimmen und stellen
➜ Wenn Sie ein Haustier haben, wer soll sich darum kümmern?
➜ Wünsche zur eigenen Bestattung: Feuer- oder Erdbestattung, welches Unternehmen?
➜ Aufbewahrungsort Ihrer Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und / oder Betreuungsverfügung
Ihr Wolfgang Roth
Rechtsanwalt & Fachanwalt
für Erbrecht, Obrigheim
www.erbrechtsexperte.de